Elternarbeit:

Unser Kindergarten ist eine familienergänzende Bildungs- und Dienstleistungseinrichtung, in der wir uns an ihrer Lebenssituation orientieren und die Wünsche der Eltern ernst nehmen. Daher ist eine Erziehungspartnerschaft zwischen ihnen und den Erzieherinnen des Kindergartens von prägender Bedeutung. Wir wünschen  uns eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit ihnen indem das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.

 

Um diese Zusammenarbeit zu fördern bieten wir:

     

  • Aufnahmegespräche:  Die Leiterin führt mit allen Eltern ein Aufnahmegespräch indem sie die Eltern kennenlernen möchte und alles Wissenswertes über die Einrichtung mitteilt. Die Erzieherinnen der einzelnen Gruppen führen ebenso ein Aufnahmegespräch um sich kennenzulernen und Besonderheiten der Gruppen mitzuteilen.
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  • Entwicklungsgespräche: Einmal jährlich führen die entsprechenden Erzieherinnen mit allen Eltern ein Gespräch über die Entwicklung ihres Kindes. Die Eltern werden hierzu per Brief  aufgefordert mit den Erzieherinnen einen Termin zu vereinbaren oder  in die dafür vorgesehene Liste einzutragen.
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  • Hospitationen: Die Eltern können nach Terminabsprache einen Vormittag in der Gruppe ihres Kindes verbringen. Sie können so den Kindergartenalltag hautnah miterleben: einfach dabei sein, beobachten, mitspielen, und erleben was ihr Kind den ganzen Tag macht. (Sie haben natürlich Schweigepflicht, das  versteht sich aber von selbst.)
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  • Elternaktivitäten: Die Eltern haben die Möglichkeit sich bei Aktivitäten und Festen im Kindergarten zu beteiligen: z.B. Ständerling oder Kuchenverkauf nach dem Gottesdienst, Sommerfest, Laternenfest,...
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  • Elternbriefe: Informationen und Termine über das Kindergartengeschehen erhalten die Eltern mittels Elternbriefe. Diese werden den Kindern mit nach Hause gegeben.
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  • Elternabende: Zweimal jährlich findet bei uns ein Elternabend statt. Die Elternabende können zu einem bestimmten Thema oder gesellig sein. Im ersten Elternabend nach den Sommerferien werden  in jeder Gruppe zwei Elternbeiräte für die Dauer eines Jahres gewählt. Er ist das Bindeglied und Ansprechpartner zwischen Erzieherinnen, Eltern und Träger des Kindergartens. 
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  • Elternbeirat: Die Bildung und Aufgaben des Elternbeirats werden im Kindertagesbetreuungsgesetz für Baden-Württemberg § 5 festgeschrieben und haben auch bei uns Gültigkeit. Herausgegeben vom Evangelischen Landesverband – Tageseinrichtungen für Kinder in Württemberg e.V., Stand: August 2011; Seiten 13-15.
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Elternbeirat
Zu Beginn eines neuen Kindergartenjahr werden die Elternbeiräte (jeweils zwei Beiräte pro Gruppe) sowie der Elternbeiratsvorsitzende gewählt.